Information zur Regelung
Die Netzzugangsregelung für E-Mobilität (NRZ-EMob), auch genannt „Durchleitungsmodell“, ist ein standardisiertes Netzzugangsmodell für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die eine ladevorgangsscharfe bilanzielle Energiemengenzuordnung ermöglicht. Kern des Durchleitungsmodells ist, dass die an den Ladepunkten entnommenen Energiemengen nicht mehr über den Bilanzkreis des Energielieferanten, der den Ladepunktbetreiber (Charge Point Operator (CPO)) mit Elektrizität versorgt, abgewickelt wird, sondern der CPO ein eigenes, virtuelles Bilanzierungsgebiet betreibt und seine Ladepunkte dorthin überführt werden. D. h. der CPO wird aus Sicht des Anschlussnetzbetreibers zu einem nachgelagerten „(virtuellen) Netz“. Dies ermöglicht dem CPO die entnommenen Strommengen unterschiedlichen Stromlieferanten zuzuordnen und diese ladevorgangsscharf in die jeweiligen Bilanzkreise der Stromlieferanten zu buchen. Dazu ist eine Messung in viertelstündlicher Auflösung zwingend erforderlich.
Um das Verfahren zu nutzen, müssen Ladepunktbetreiber (also der CPO) in der Regel eine Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag mit ihrem Netzbetreiber abschließen. Der wesentliche Regelungsgehalt der Zusatzvereinbarung sieht vor, dass der CPO sicherstellt, dass ein gültiges Bilanzierungsgebiet beim örtlich zuständigen BIKO eingerichtet ist und dieses dem Netzbetreiber mitgeteilt wurde. Mit Abschluss der Zusatzvereinbarung übernimmt der CPO die volle bilanzielle Verantwortung für sein virtuelles Bilanzierungsgebiet. Er muss alle Energiemengen den jeweiligen Bilanzkreisen der Lieferanten zuordnen und die Daten an den BIKO melden.
Wichtige Details zum Verfahren, insbesondere in der im Netzgebiet der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG gültigen österreichischen Regelzone Austrian Power Grid (APG):
Die verbrauchte Strommenge eines jeden Ladevorgangs wird anhand von gemessenen Lastgängen vom zuständigen Durchleitungsdienstleister den jeweiligen Lieferanten bilanziell zugewiesen.
Wichtige Voraussetzung: Als Durchleitungsdienstleister oder CPO benötigen Sie ein in der Regelzone APG gültiges Bilanzierungsgebiet. Zudem benötigt jeder von den Kunden ausgewählte Stromlieferant einen gültigen Bilanzkreis in der österreichischen Regelzone APG. Die Abwicklung der Bilanzierung erfolgt mit dem österreichischen BIKO.
Verträge - Stadtwerke Lindau GmbH & Co. KG
Vertragliche Umsetzung: Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns, dann stellen wir Ihnen als Netzbetreiber hierfür die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Energiedatenmanagement
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