Strom
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie aus unserem Netz Strom beziehen. Sollten Sie keinen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert.
Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG.
Festlegung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG:
Die Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG betreibt ein örtliches Elektrizitätsverteilnetz im Gebiet der Stadt Lindau (B) und den Gemeinden Bodolz, Wasserburg, Nonnenhorn und Achberg.
Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag, dem 01.07.2024, war der Grundversorger der Stromvertrieb der Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG. Dieser übernimmt weiterhin gemäß § 36 EnWG für die folgenden drei Kalenderjahre die Grundversorgung für die Konzessionsgebiete der Stadt Lindau (B) (AGS 09776116), Gemeinden Bodolz (AGS 09776111), Wasserburg (AGS 09776128), Nonnenhorn (AGS 09776120) und Achberg (AGS 08436001).
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss haben, können Sie grundsätzlich aus unserem Netz Strom beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Strom zu bemühen und einen entsprechenden Stromliefervertrag abzuschließen.
Wenn der Stromliefervertrag in der Niederspannungsebene beendet wird und Sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG beliefert.
Anschlussnutzer in der Netzebene 6 (Umspannebene MS/NS) sowie in der Mittelspannungsebene haben nach § 38 EnWG keinen Anspruch auf Ersatzversorgung.