Zum 01.01.2024 sind für steuerbare Verbrauchseinrichtungen neue Regelungen in Kraft. Ziel ist die Sicherstellung der Netzstabilität und die optimale Nutzung der Netzkapazitäten. So können in kürzerer Zeit mehr Anlagen ans Netz gebracht werden.
- Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG
- BK6-22-300 und BK8-22-010-A - §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Interaktives Tool zu §14a EnWG
- FAQ - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Notwendige Unterlagen des Elektrofachbetriebs:
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Wärmepumpe
- Datenerfassungsblatt Ladeeinrichtung
- Datenerfassungsblatt E3 Speicher
Notwendige Unterlagen des Anlagenbetreibers:
- Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG
- Bestätigung der Voraussetzungen gemäß Festlegung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur – BK6-22-300