Eintragung Installateur Strom
Installationsunternehmen, welche Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
In unser Installateurverzeichnis werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in unserem Netzgebiet eingetragen. Mehrfacheintragungen und Gasteintragungen werden nicht vorgenommen.
Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Als Legitimation reicht eine Kopie des gültigen Installateurausweises des für ihren Betrieb zuständigen Verteilnetzbetreiber aus.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte senden Sie dafür die nachfolgenden Unterlagen.
Titel | Sparte | Thema | Download | |
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Strom | Für Installateure | |||
Strom | Für Installateure | |||
Strom | Für Installateure |
Eintragung Installateur Gas/Wasser
Installationsunternehmen, welche Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Kundenanlagen in unserem Netzgebiet durchführen, benötigen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gemäß § 13 Abs. 2 Niederanschlussverordnung (NDAV) und § 12 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Sollten Sie schon bei einem anderen Netzbetreiber in das Installateurverzeichnis eingetragen sein, so können Sie ebenfalls in unserem Netzgebiet unter Beachtung der hier geltenden Regeln tätig werden. Eine weitere Eintragung ist nicht notwendig.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte senden Sie dafür die nachfolgenden Unterlagen an uns.
Titel | Sparte | Thema | Download | |
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Gas, Wasser |
Für Installateure | |||
Gas, Wasser |
Für Installateure |
Merkblatt - Eintragung von Installationsunternehmen
In diesem Merkblatt werden die Voraussetzung für die Eintragung von Installationsunternehmen (IU) in die Installateurverzeichnisse der Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beschrieben. Zweck dieses Merkblattes ist eine möglichst gleichartige Verfahrensweise für die Eintragung von Installationsunternehmen in den Zuständigkeitsbereichen der Landes-Installateurausschüsse Baden-Württemberg (LIA BW) und Bayern (LIA Bayern).
Titel | Sparte | Thema | Download | |
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Gas, Wasser |
Für Installateure |