Für die Prüfung einer Netzanschlussanfrage zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordung (GasNZV) an unser Erdgasnetz benötigen wir die vollständig ausgefüllte Anschlussanfrage Biogas und das Datenblatt Biogas.
Für die Anlagen und die Einspeisung von Biogas sind stets die technischen Bedingungen gemäß des DVGW-Regelwerkes einzuhalten.
Für den Anschluss und dessen Nutzung sowie für die Einspeisung von Biogas in unser Netz schließen Sie zwei Standardverträge mit uns ab. Diese sind durch die Kooperationsvereinbarung Gas vorgegeben und gelten für alle am Gasmarkt beteiligten Marktpartner.
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Gas | Erzeuger | |||
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