Allgemeine Bedingungen

Die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

 

Netzanschluss

Tel.: +49 (0)8382.704 428

Wichtige Informationen auf dem Weg zu Ihrem Stromanschluss

Für die Auslegung und den Betrieb eines Netzanschlusses haben wir technische Anschlussbedingungen (TAB) festgelegt. Vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften sind dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

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Für die Herstellung von Netzanschlüssen gelten neben den gesetzlichen Regelungen die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung bzw. Herstellung gültigen Bedingungen und Preise.

 

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